Kunden, die ihre Tagespässe (1 bis 15 Tage) auf mycma.shop gekauft haben, können in den folgenden Fällen eine Verschiebung des Datums beantragen:
1) Im Falle einer totalen Schliessung des Skigebietes auf Anordnung des Bundesrates oder auf Anordnung des Staates Wallis, wird die CMA SA die Verschiebung der Skitage, die nicht konsumiert werden konnten, auf ein späteres Datum nur für die Kurzaufenthalte 1 bis 15 Tage genehmigen.
2) Im Falle der Schließung aller Grenzen zwischen der Schweiz und ihren Grenzländern oder Nicht-Grenzländern aufgrund behördlicher Entscheidungen wird die CMA SA die Skitage, die nicht konsumiert werden konnten, nur für Kurzaufenthalte von 1 bis 15 Tagen verschieben.
3) Im Falle einer obligatorischen Isolierung bei der Ankunft in der Schweiz oder bei der Rückkehr nach dem Aufenthalt in Crans-Montana ermöglicht CMA SA die Stornierung des Skiaufenthalts bis spätestens am Vortag des ersten Skitages. In diesem Fall wird eine Gutschrift ausgestellt, die in den Unternehmen der CMA-Gruppe (CMA SA, CMAI SA und One CM SA) bis spätestens 31.12.2022 konsumiert werden muss.
Nur die Liste der Länder oder Regionen der Welt, die bei der Einreise in die Schweiz und/oder der Rückkehr von Crans-Montana eine Quarantäne erfordern und die auf der Website www.mycma.ch aufgeführt wird, dient in diesem speziellen Fall als Referenz.
https://www.mycma.ch/de/pages/ubertragungsbedingungen-covid-19-804
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